Allgemeine Geschäftsbedingungen
Big One Handels GmbH, Industriestraße 23–27, 7000 Eisenstadt, Österreich · FN 461545 v · UID ATU71563989 (im Folgenden „Big One“). Stand: September 2026.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Big One gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB sowie – soweit anwendbar – gegenüber Verbrauchern. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nur anerkannt, wenn Big One ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote von Big One sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Big One oder durch Ausführung der Lieferung bzw. Leistung zustande. Preise auf der Website sind unverbindlich; Preise, Verfügbarkeit und Lieferzeiten werden individuell angeboten.
3. Handel: Lieferung, Preise, Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und, sofern nicht anders vereinbart, ab Lager Eisenstadt. Lieferung, Aufstellung und Einschulung werden gesondert angeboten. Lieferfristen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Neugeräten kann eine Anzahlung von bis zu 50 % bei Bestellung vereinbart werden.
4. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Big One. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und Big One über Zugriffe Dritter unverzüglich zu informieren.
5. Gewährleistung und Gebrauchtgeräte
Für Neugeräte gilt die gesetzliche Gewährleistung; Herstellergarantien bleiben unberührt. Gebrauchtgeräte („Used Games“) werden vor Übergabe technisch geprüft und im angegebenen Zustand verkauft; gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistungsfrist für Gebrauchtgeräte auf zwölf Monate verkürzt. Verschleißteile und Schäden durch unsachgemäße Bedienung, Vandalismus oder Eingriffe Dritter sind von der Gewährleistung ausgenommen.
6. Aufstellung: Aufstellverträge und Umsatzbeteiligung
Bei Aufstellung im Full-Service-Modell bleiben die Geräte im Eigentum von Big One. Der Standortpartner stellt eine geeignete Fläche samt Stromanschluss zur Verfügung und gewährt Big One Zutritt zu den üblichen Öffnungszeiten für Befüllung, Leerung, Wartung und Reparatur. Big One trägt Wartung, Technik und Füllware. Die Aufteilung des Kasseninhalts (Umsatzbeteiligung) sowie die Abrechnungsperiode werden im jeweiligen Aufstellvertrag festgelegt. Die Mindestvertragsdauer beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 36 Monate mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende.
7. Pflichten des Standortpartners
Der Standortpartner verpflichtet sich, die Geräte gegen Beschädigung, Diebstahl und Vandalismus im Rahmen des Zumutbaren zu schützen, Störungen unverzüglich zu melden und keine eigenen Eingriffe an den Geräten vorzunehmen. Für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit des Standortpartners oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen, haftet dieser gegenüber Big One.
8. Haftung
Big One haftet für Schäden – außer Personenschäden – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und reine Vermögensschäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere das Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
9. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Erfüllungsort ist Eisenstadt. Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Eisenstadt vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.